Vorbereitungsgrade beim Korrosionsschutz
Vorbereitungsgrade beim Korrosionsschutz von Stahlbauteilen sind nach DIN EN ISO 12944-4 genormt. Vorbereitungsgrade legen den Zustand fest, den die Bauteile nach der Vorbereitung haben. Die Vorbereitungsgrade werden nach dem Verfahren mit Buchstaben bezeichnet. Zusätzliche Ziffern geben den genauen Vorbereitunsggrad nach dem jeweiligen Verfahren an.
Sa = Sandstrahlen
St = maschinelles oder manuelles Entrosten
Be = Beizen
FL = Flammstrahlen
P Sa = örtliches Sandstrahlen
P St = örtliches maschinelles oder manuelles Entrosten
P Ma = maschinelles Schleifen von Teilbereichen
Sa 1
Lose Walzhaut, Zunder, loser Rost und lose, alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen sind entfernt
Sa 2
Fast alle Walzhaut, Zunder, alter Rost und alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen sind entfernt. Alle verbleibenden Rückstände auf der Oberfläche müssen fest haften.
Sa 2 1/2
Walzhaut, Zunder, Rost und alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen sind entfernt. Verbleibende Spuren davon sind - so noch vorhanden - nur als streifenartige oder fleckenartige Schattierungen der Oberfläche erkennbar.
St 2
Walzhaut, Zunder, Rost und alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen sind entfernt.
St 3
Walzhaut, Zunder, Rost und alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen sind entfernt. Die Oberfläche muss jedoch gründlicher als bei St 2 vorbereitet sein und einen metallischen Glanz der Oberfläche aufweisen.
Fl
Walzhaut, Zunder, Rost und alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen sind entfernt. Verbleibende Spuren davon dürfen - so noch vorhanden - nur als streifenartige oder fleckenartige Schattierungen der Oberfläche erkennbar sein.
Be
Walzhaut, Zunder, Rost und alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen sind entfernt. Beschichtungen müssen vor dem Beizen mit Säure entfernt werden.
P Sa 2 1/2 und P Ma
Fest an der Oberfläche haftende Beschichtungen müssen intakt sein. Von anderen Bereichen der Oberfläche sind Walzhaut, Zunder, Rost und alte Beschichtungen sowie Verunreinigungen entfernt. Verbleibende Spuren davon dürfen - so noch vorhanden - nur als streifenartige oder fleckenartige Schattierungen der Oberfläche erkennbar sein.
