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Bleimennige bei der Autorestaurierung

26. April 2009 | Von admin | Kategorie: Kraftfahrzeuge

Oft wird immer noch bei der Restaurierung von Oldtimern und Kraftfahrzeugen Bleimennige zum Rostschutz eingesetzt. Viele Hobbybastler wissen aber nicht, daß sie damit ihre Gesundheit gefährden und streng genommen rechtswidrig handeln.

Der Bedarf an Bleimennige ist anscheinend bei Hobbyschraubern immer noch groß. Über den Unsinn, Bleimennige bei Kraftfahrzeugen einsetzen zu wollen, haben wir bereits einen anderen Beitrag online: rotschutztechnisch ist es höchst zweifelhaft.

In unserem Sortiment finden Sie genug bleifreie Farben und Lacke, die sich für den Korrosionsschutz besten bewährt haben. Und es gibt seit Jahren bleifreie Korrosionsschutz Mennige, mit der man sehr dicke Schutzschichten und langjährige Schutzdauern erreichen kann.

Mit einem Wort: seit Opas Zeiten, als Bleimennige modern war, hat die Farben- und Lackindustrie sich erheblich weiter entwickelt und moderne, giftfreie Lacke und Grundierungen entwickelt, die ein vollwertiger Ersatz für Bleimennige sind.

Wenn Sie diesen Beitrag lesen, gehören Sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Hobbyschraubern, die von der Bleimennige immer noch nicht kuriert sind. Unsere Seitenstatistik, wer über welche Suchbegriffe unsere Beiträge zur Bleimennige gefunden hat, spricht dafür.

Vielleicht haben Sie vorher schon die Webseite www bleimennige de gefunden? Und sich gewundert, warum es dort nur noch Links, Google Ads usw. gibt? Die Webseite www bleimennige de wird derzeit (Stand April 2009) zum Kauf angeboten. Bis vor ca. einem Jahr gehörte Sie noch einem Händler, der Bleimennige an Handwerker verkaufte. Nun dürfen Sie dreimal raten, warum dieser Händler den Onlinevertrieb sehr wahrscheinlich aufgegeben hat. Wenn Ihnen dabei die Antwort einfällt, weil Handwerker aufgrund immer schärferer gesetzlicher Bestimmungen zur Verarbeitung von giftigen Produkten und aufgrund anderer Auflagen heute lieber umweltfreundlichere Produkte einsetzen, und in einigen Jahren mit weiteren Verboten gifter Inhaltsstoffe zu rechnen ist, dürften Sie richtig liegen.

Altautoverordnung

Schon am 18.9.2000 hat des Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2000/53/EG (”EU-Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge“, abgekürzt meistens als Altautoverordnung bezeichnet) verabschiedet.

Diese Richtlinie legt den Anteil von Schwermetallen und anderen gefährlichen Stoffen in Fahrzeugen fest.

Am 27. 6. 2002 wurde die Richtlinie um den Anhang II ergänzt. Darin ist ausdrücklich festgelegt:

“Ein Höchstkonzentrationswert von bis zu 0,1 Gewichtsprozent Blei, sechswertigem Chrom und Quecksilber je homogenem Werkstoff und 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff wird toleriert, sofern diese Stoffe nicht absichtlich hinzugefügt wurden.”

Streng genommen darf also kein altes Auto entsorgt werden, wenn es nachträglich mit diesen Stoffen behandelt wurde.

Die EU-Richtlinie wurde aus guten Gründen zur Reduzierung von Umweltbelastungen verabschiedet.

Bleimennige gehören zu den toxischen Stoffen

Bleimennige ist eine chemische Verbindung aus drei Teilen Blei und vier Teilen Bleioxid. Die Toxizität (lebensgefährliche Giftigkeit) des Stoffes ist seit langem bekannt.

An Kraftfahrzeugen fallen auch nach der Restauration und Instandsetzung immer wieder Wartungs- und Reparaturarbeiten an. Dabei können unbemerkt schädliche Subztanzen freigesetzt werden, wenn Fahrzeugteile mit Bleimennige behandelt wurden. Bei mechanischer Bearbeitung können sich Stäube entwickeln und beim Schweißen gasförmige, chemische Verbindungen bilden. Stäube und gasförmige Stoffe werden oral aufgenommen - inhaliert - und die Inhalation von Blei oder Bleiverbindungen ist ein zentrales Problem bei Bleivergiftungen.

Bleiverbindungen wurden vor einigen Jahren noch sehr häufig in sogenannten “Malerfarben” (Lacke für Metallanstriche) verwendet, um leuchtendes Rot oder Gelb zu erzeugen. Wegen der Gesundheitsgefahren durch Blei wurden bereits vor Jahren mit der Stoff-Verbotsrichtlinie 76/769/EWG einige Bleiverbindungen in Farben und Lacken verboten, während man in der Schweiz gleichzetig einen Schritt weiter ging und Bleimennige, Bleichromate, Bleimolybdaten und Bleiseifen, die in vielen Korrosionsschutzmitteln verwendet wurden, verboten wurden.

Oldtimerfans, die nach dem Motto “das Bißchen Blei wird mir schon nicht schaden” vorgehen, können sich leicht irren, besonders, wenn sie bereits älter sind. Die oben erwähnten “Malerfarben” wurden vielfach im Haus- und Wohnungsbau und auch im Innenbereich eingesetzt und können dort erhebliche Belastungen für die Gesundheit verursacht haben.

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